Im Rahmen der finanziellen Mittel, die für die Beseitigung architektonischer Barrieren vorgesehen sind, kann eine Förderung für den Bau eines Aufzugs in einem Wohnblock für Menschen mit Behinderung beantragt werden. Das ist zweifellos eine große Hilfe und Erleichterung. Um jedoch staatliche Unterstützung zu erhalten, müssen eine Reihe formaler Voraussetzungen erfüllt sein. Außerdem ist ein Aufzug eine technisch anspruchsvolle Investition, die einen architektonischen Entwurf sowie eine Reihe von Gutachten und Anpassungen erfordert. Als erfahrener Aufzugshersteller – Global Lift – unterstützen wir bei der Planung und Umsetzung solcher Projekte.
Aufzüge in Wohngebäuden
Nach wie vor werden viele neue Gebäude ohne Aufzug gebaut, mit Ausnahme von Gebäuden, die so hoch sind, dass der Einbau eines Aufzugs gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Grund für das Fehlen von Aufzügen sind nach wie vor finanzielle Faktoren. Ein Aufzug ist eine erhebliche Ausgabe, die bei etwa dreißigtausend Zloty beginnt. Als körperlich behinderter Mensch ist es nicht einfach, in einem Wohnblock ohne Aufzug zu leben. Genau für solche Personen ist die Förderung bestimmt, die für den Kauf und Einbau eines Aufzugs in einem Wohnblock gewährt wird. Es ist möglich, sowohl für die Hebebühne als auch für den Aufzug im Schacht, der für Höhen von über 3 Metern ausgelegt ist, eine Förderung zu erhalten. In der Regel ist es jedoch nicht möglich, einen Aufzug im Inneren des Gebäudes zu installieren, was weitere architektonische Probleme mit sich bringt.
Für wen gibt es eine finanzielle Förderung für einen Aufzug?
Für die Installation eines Aufzugs können bis zu 95% der förderfähigen Investitionskosten gewährt werden, jedoch ist dies nicht so einfach und offensichtlich, wie es scheint. Vor allem ist es notwendig, die Bedürfnisse zu begründen. Es reicht nicht aus, einen Behindertenausweis zu besitzen. Man muss nachweisen, dass der Aufzug für das tägliche Leben unverzichtbar ist. Aber auch muss man begründen, dass die Behinderung das Treppensteigen unmöglich macht usw. Der Aufzug-Zuschussrichtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften und Genossenschaften. Bevor diese Einrichtungen jedoch mit dem Antrag auf Fördermittel beginnen, sollten sie die Meinungen aller Bewohner einholen, da die Investition in einen Aufzug neben dem Komfort des vertikalen Transports auch Lärm und Wartungskosten für den Aufzug mit sich bringt, darunter Kosten für Strom, Wartung und regelmäßige Inspektionen.
Günstige Darlehen aus dem *BGK-Fonds für Barrierefreiheit und Zuschüsse von **PFRON
(*BGK – Bank Gospodarstwa Krajowego – de. Nationale Wirtschaftsförderungsbank)
(**PFRON – Państwowy Fundusz Rehabilitacji Osób Niepełnosprawnych, de. Staatlicher Rehabilitationsfonds für Menschen mit Behinderungen)
Die Bank Gospodarstwa Krajowego (Nationale Wirtschaftsförderungsbank) bietet im Rahmen ihrer Tätigkeit den Verwaltungsgesellschaften Vorzugsbedingungen für Darlehen zum Kauf und Einbau von Aufzügen in Wohngebäuden, die von Menschen bewohnt werden, deren Mobilität aufgrund einer Behinderung eingeschränkt ist. Die Mittel aus der BGK-Bank können auch für die Modernisierung eines bereits im Gebäude vorhandenen Aufzugs verwendet werden. Außenaufzug ist eine innovative Lösung, die den Komfort von Menschen mit eingeschränkter Mobilität erheblich erhöht. Es lohnt sich, seine Installation bei der Modernisierung bestehender Wohngebäude in Betracht zu ziehen. Ein Vorteil der Darlehen der BGK-Bank ist der außergewöhnlich niedrige Zinssatz von 0,15% sowie der Wegfall der Eigenkapitalanforderung, außerdem eine relativ lange Laufzeit von bis zu zwanzig Jahren. In einigen Fällen ist eine Tilgung des Darlehens in Höhe von bis zu vierzig Prozent möglich. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken erhebt die BGK keine Provision oder Gebühren für die Bedienung oder Kreditvergabe.
Zuschuss vom PFRON
Im Gegensatz zur BGK-Bank gewährt die Einrichtung PFRON einen Zuschuss für den Einbau eines Aufzugs für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Anträge auf Zuschuss können gestellt werden, wenn eine Behinderung aufgrund von Erkrankungen des Bewegungsapparates und damit verbundenen Erkrankungen vorliegt. Eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der ständige Wohnsitz unter der angegebenen Adresse sowie das Vorliegen eines rechtlichen Titels für die genutzte Wohnung. Die Einreichung eines Antrags ist kostenlos, leider werden jedoch nicht alle Anträge positiv beschieden, und selbst wenn wir eine positive Entscheidung vom Fonds erhalten, ist die Umsetzung der Investition nicht schnell und einfach. Die Vielzahl der für die Gewährung einer Förderung erforderlichen Unterlagen hindert viele Menschen daran, auf den Aufzug zu warten. Eines der Hindernisse für die Beschaffung von Mitteln für den Kauf eines Aufzugs ist das Eigentumsrecht an der Wohnung, die für die Mindestlaufzeit des Investitionskredits bewohnt wird.
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