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Wie hoch sind die Kosten

Wie hoch sind die Kosten für den Einbau eines Aufzugs in einem Wohnblock? Aufzüge statt Treppen in 4-stöckigen Wohnblocks.

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Wie hoch sind die Kosten

GLOBAL-LIFT ANGEBOT

Wie organisiert man den Einbau eines Personenaufzugs in einem Wohnblock?

Der Einbau eines Aufzugs in einem Wohnblock hat erhebliche Auswirkungen auf den Wohnkomfort aller Bewohner. Menschen, die in vierstöckigen Wohnblöcken leben, können jedoch nicht auf eine solche Möglichkeit zählen.

Diese Gebäude müssen nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht mit einem Personenaufzug ausgestattet sein. Der Einbau eines Aufzugs in ein Gebäude wird vor allem von älteren und behinderten Menschen, insbesondere solchen mit Mobilitätsproblemen, sehnlichst erwartet. Darüber hinaus ist der Aufzug in einem Wohnblock für eine Gruppe älterer Bewohner manchmal das einzige und sprichwörtliche „Fenster zur Welt“. Aus einem Wohnblock ohne Aufzug herauszukommen, ist für ältere Menschen eine ziemliche Herausforderung. Der Einbau eines Personenaufzugs ermöglicht es ihnen, das Gebäude ohne große Anstrengung zu verlassen. Und wenn man von einem Spaziergang zurückkommt, muss man nicht mühsam die Treppe hinaufsteigen. Eine effiziente vertikale Kommunikation wird auch von Familien mit kleinen Kindern geschätzt.

Wie hoch sind die Kosten

UNSERE ANGEBOT

Personenaufzug in einem Wohnblock – Beseitigung von Barrieren in Wohngebäuden.

In der heutigen Zeit kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft keine Behinderungen des Verkehrsraums eines Gebäudes gutheißen!

Der Einbau eines Aufzugs in einem Wohnblock ermöglicht es Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität, den Höhenunterschied problemlos zu überwinden. Ein zusätzlicher Aufzug sorgt für bequeme Mobilität für alle Bewohner. Von Bedeutung ist auch, dass ein Personenaufzug in einem Gebäude dessen Standard erhöht und den Wert der gesamten Immobilie steigert.

Wie kann man in Polen architektonische Barrieren in einem Wohnblock beseitigen? Wie beginnt man mit der Beantragung des Einbaus eines Personenaufzugs in einem vierstöckigen Wohnblock? Was ist zu tun, wenn es keine Genehmigung für Aufzüge und Treppenplattformlifte in einem Wohnblock gibt?

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WIE HOCH SIND DIE KOSTEN FÜR DEN EINBAU EINES AUFZUGS IN EINEN WOHNBLOCK? WO SOLL MAN ANFANGEN? BEHÖRDLICHE FRAGEN UND FORMALITÄTEN.

Der Einbau eines Aufzugs ist trotz der Vielfalt der Architektur in fast jedem Gebäude möglich. Eine Schlüsselrolle bei den Bemühungen um die Nachrüstung eines Wohnblocks spielt die Zustimmung (zum Einbau eines Aufzugs) der Mehrheit der Bewohner. Um eine Zustimmung zum Einbau eines Aufzugs zu erhalten, muss man sich an den Verwalter oder Eigentümer des Gebäudes wenden, um das Projekt formell (administrativ) zu genehmigen. Der Verwalter der Wohnungsgemeinschaft oder Wohnungsgenossenschaft sollte einen qualifizierten Architekten beauftragen. Nach der Ausarbeitung eines Plans für den Einbau eines Personenaufzugs in einem Wohnblock müssen die formalen und rechtlichen Fragen geklärt werden. Für den Einbau eines Aufzugs im Wohnblock (Bestandsgebäude) sind verschiedene Genehmigungen erforderlich. Beantragen können diese Dokumente Wohngemeinschaften, Genossenschaften und Verwalter oder Eigentümer von Wohngebäuden. Die Behörde, die die erforderlichen Genehmigungen für den Einbau eines Aufzugs erteilt, ist in den meisten Fällen das Landratsamt oder die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.

Bei der Entscheidung über den Einbau eines Aufzugs in einem Wohnblock ist Folgendes gesetzlich vorgeschrieben:

  • Einholung eines Bescheides über die Bedingungen für die Geländebebauung und -bewirtschaftung,
  • die Zustimmung des Eigentümers des Grundstücks (auf dem der Wohnblock errichtet wurde) zum Einbau eines Aufzugs in das Gebäude,
  • nach Erhalt positiver Bescheide Einreichung eines Entwurfs für den Einbau des Personenaufzugs,
  • Beantragung einer Baugenehmigung.

Mit einem Arbeitsentwurf des Personenaufzugs und den erforderlichen Unterlagen in der Hand kann die Suche nach einem Auftragnehmer beginnen. Es ist wünschenswert, einen Aufzugshersteller zu wählen, der komplette Personenaufzüge anbietet und technische Unterstützung leistet.

AUFZUG IN EINEM 4-STÖCKIGEN WOHNBLOCK PREIS

Wann handelt es sich um einen Außenaufzug und wann um einen Treppenplattformlift? Preis und Abmessungen:

Der Einbau eines Aufzugs in einem Wohnblock basiert auf einen Entwurf, der die Eigenschaften des Geräts und den Einbauort berücksichtigt. Personenaufzüge werden je nach den technischen Gegebenheiten innerhalb oder außerhalb des Wohngebäudes eingebaut.

Der Einbau eines Aufzugs in einem Wohnblock oder der Anbau eines Aufzugs an ein bestehendes Gebäude erfordert eine den geltenden Vorschriften entsprechende Gestaltung des Raums. Bei der Konstruktion des Geräts werden viele Faktoren berücksichtigt, wie z. B.:

  • Abmessungen des Aufzugs,
  • Aufzugsantriebseinheiten im Block,
  • Lage des Kranschachts und des Maschinenraums,
  • Zugang zum Aufzug,
  • Abmessungen der Kabine,
  • Aufzugstüren und einen ausreichend großen Raum vor ihnen.

Ein Außenaufzug ist eine praktikable Alternative, wenn ein Wohnblock nicht über den nötigen Platz verfügt, um die Anlage von innen zu montieren. Der Außenaufzug, d. h. die fertige Struktur kann aus Glas bestehen. Eine zweite Möglichkeit besteht darin, den Aufzugsschacht aus Metallplatten herzustellen.

Treppenplattformlifte werden in einem Wohnblock installiert, wenn die Nutzung eines externen oder internen Aufzugs aus technischen Gründen nicht möglich ist. Die Hauptvorteile eines Treppenplattformlifts bestehen darin, dass mehrere Stockwerke des Gebäudes verbunden werden können und kein Platz für einen Aufzugsschacht vorgesehen werden muss.

Die Abmessungen der Aufzugskabine für Behinderte sind gesetzlich genau festgelegt.

„Kapitel IV. Technische Gebäudeausrüstung Kapitel 9. Aufzugsanlagen

2a. Eine behindertengerechte Aufzugskabine muss mindestens 1,1 m breit und 1,4 m lang sein, mit Handläufen in einer Höhe von 0,9 m und einem Bedientafel in einer Höhe von 0,8 m bis 1,2 m in einem Abstand von mindestens 0,5 m von der Kabinenecke mit zusätzlicher Beschilderung für Sehbehinderte und Sprachinformationen“.

KOSTEN FÜR DEN EINBAU EINES AUFZUGS IN EINEM WOHNBLOCK – WOVON HÄNGT DER PREIS FÜR EINEN PERSONENAUFZUG AB?

Wie hoch der Preis für einen neuen Aufzug sein wird, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Wie viel ein Personenaufzug kostet, hängt von mehreren Faktoren ab. Der Preis für einen Aufzug in einem Mehrfamilienhaus hängt von folgenden Parametern ab:

  • erforderliche Tragfähigkeit,
  • erwartete Kabinengröße,
  • Anzahl der Haltestellen,
  • Anzahl der Aufzugstüren,
  • Standort des Aufzugsschachts,
  • Aufzugshöhe (Abstand zwischen den Etagen der Endhaltestellen),
  • Standard der Kabinenausführung.

Es ist eine gute Idee, die Durchführung eines Aufzugsentwurfs in einem Wohnblock einem Unternehmen anzuvertrauen, das über die notwendige Erfahrung und Qualifikation verfügt. Die Möglichkeit, einen kompletten Aufzug zu kaufen, eine zuverlässige Beratung bei der Wahl der Ausrüstung und eine Garantie für den Aufzugsservice – das sind Aspekte, die bei der Wahl eines Aufzugsbauers berücksichtigt werden sollten. Der anfängliche Richtpreis für den Aufzug wird von jedem potenziellen Auftragnehmer, der ausgewählt wird, berechnet. Es lohnt sich, die Angebote verschiedener Aufzugsfirmen zu vergleichen. Durch den starken Wettbewerb in der Aufzugsbranche können Sie einen erschwinglichen Preis erzielen.

WAS IST ZU TUN, WENN DIE GENOSSENSCHAFT ODER DIE NACHBARN DEM EINBAU EINES PERSONENAUFZUGS IN EINEM WOHNBLOCK NICHT ZUSTIMMEN?

Der Einbau eines Personenaufzugs in einem Wohnblock ist möglich, allerdings nur, wenn es keine technischen Hindernisse oder andere Komplikationen gibt, die sich aus der Nichteinhaltung der gesetzlichen Normen ergeben. Ein Personenaufzug in einem bestehenden Gebäude muss die baurechtlichen, brandschutzrechtlichen und sonstigen Anforderungen erfüllen.

Die Wohnungsgenossenschaft oder -gemeinschaft wird durch die fehlende Genehmigung für den Einbau eines Aufzugs in einem Wohnblock, zum Beispiel durch ein zu enges Treppenhaus, veranlasst. In diesem Fall lohnt es sich, den Einbau der bereits erwähnten Treppenplattformlifte oder der Treppensitzlifte in Betracht zu ziehen.

Eine weitere Komplikation, auf die wir stoßen können, ist die fehlende Zustimmung der Bewohner zum Einbau eines Aufzugs in einem Wohnblock. Der Einbau eines Personenaufzugs wirft die Frage nach den Kosten auf, die durch die Anlage entstehen (Strom, Wartung des Aufzugs). Auch Bedenken hinsichtlich des Lärmpegels und der Ästhetik werden von den Gegnern des Aufzugs geäußert. In extremen Situationen ist es nicht unmöglich, eine Klage bei Gericht einzureichen – gegen einen Beschluss einer Gemeinschaft oder Genossenschaft, der den Einbau eines Aufzugs in einem Wohnblock erlaubt.

In solchen Fällen ist es für eine Person mit eingeschränkter Mobilität eine gute Lösung, eine Wohnung in einem höheren Stockwerk durch eine Wohnung im Erdgeschoss zu ersetzen. Sie haben dann die Möglichkeit, eine Plattform (Lift) für den vertikalen Transport einer Person einzubauen. Ein Aufzug für Behinderte, dessen Einbau die Zustimmung des Eigentümers oder Verwalters des Wohnblocks erfordert.

ZUSCHUSS FÜR EINEN BEHINDERTENGERECHTEN AUFZUG IN EINEM WOHNBLOCK.

Der Einbau eines Aufzugs in einen Wohnblock bedeutet für die Genossenschaft oder die Wohnungsgemeinschaft eine große Ausgabe. Die Kosten für die Renovierung können aus staatlichen Mitteln finanziert werden. Gebäudeeigentümer (Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsgemeinschaften) können Mittel für einen Aufzug beantragen, wenn der Umbau mit der Beseitigung baulicher Barrieren verbunden ist.

Wenn ein Behindertenaufzug oder ein Treppenplattformlift für einen bestimmten Bewohner installiert wird, muss ein Antrag auf Finanzierung beim PFRON (Staatlicher Fonds für Rehabilitation Behinderter) eingereicht werden.

Die zuverlässigsten Informationen hierzu erhalten wir auf Gov.pl. „Die Unterstützung besteht darin, die Beseitigung von Hindernissen zu bezuschussen, die behinderte Menschen daran hindern, unabhängig zu arbeiten. Architektonische Barrieren sind alle in einem Gebäude und seiner unmittelbaren Umgebung vorhandenen Hindernisse, die aufgrund technischer Lösungen, der Bauweise oder der Nutzungsbedingungen die Bewegungsfreiheit von Menschen mit Behinderungen verhindern oder einschränken.

WER KANN EINEN AUFZUG IN EINEM WOHNBLOCK BEZUSCHUSSEN LASSEN?

Ein Zuschuss für den Einbau eines Aufzugs in einem Gebäude kann von einer Person beantragt werden, die:

  • einen schweren, mittleren oder leichten Grad der Behinderung oder einen Behindertenausweis für Personen unter 16 Jahren hat,
  • Schwierigkeiten mit der Mobilität hat,
  • die Immobilie auf Dauer besitzt oder nutzt. Wenn der Antragsteller nicht Eigentümer der Immobilie ist, ist die Zustimmung des Eigentümers der Immobilie zur Durchführung von Bau-/Reparaturarbeiten zur Beseitigung dieser Hindernisse erforderlich.

Der Höchstbetrag der Finanzierung beträgt bis zu 95 % der Projektkosten, höchstens jedoch das Fünfzehnfache des Durchschnittslohns.

Der Eigenbeitrag des Antragstellers beträgt mindestens 5 % der Projektkosten.

Wenn der Gegenstand des Zuschusses z. B. der Bau einer Zufahrt zu einem Wohngebäude oder der Einbau eines Aufzugs ist – je nach Eigentumsfrage des Gebäudes oder Grundstücks.

Der Staatliche Fonds für die Rehabilitation Behinderter (PFRON) erstattet keine Kosten, die im Zusammenhang mit Arbeiten entstehen, die vor Abschluss eines Vertrages mit PFRON-Förderung durchgeführt wurden“.

 

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