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Wie oft sollte eine Lastenaufzug gewartet werden?

Wie oft sollte eine Lastenaufzug gewartet werden?

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Die regelmäßige Wartung von Aufzügen ist eine absolute Notwendigkeit. Jeder verantwortliche Eigentümer oder Verwalter eines Gebäudes, das mit solchen Anlagen ausgestattet ist, sollte sich dessen bewusst sein. Ein nicht voll funktionsfähiger Personen- oder Lastenaufzug stellt eine ernsthafte Gefahr für Fahrgäste und Lasten dar. Es ist selbstverständlich, dass regelmäßige Inspektionen es ermöglichen, kleinere Mängel schnell zu entdecken. Wenn diese ignoriert werden, können sie zu schwerwiegenden Ausfällen führen. 

Als Aufzugshersteller sorgen wir für die größtmögliche Sicherheit bei der Nutzung unserer Aufzüge.

Regelungen in Deutschland, Polen und EU

In Deutschland ist die regelmäßige Prüfung von Aufzugsanlagen gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgelegt und muss von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS), wie zum Beispiel TÜV SÜD, durchgeführt werden. Solche Prüfungen müssen in der Regel jährlich erfolgen (wiederkehrende Prüfung gemäß BetrSichV). Alle Aufzugsanlagen unterliegen dieser Prüfpflicht, wobei die Verantwortung für die Durchführung der Prüfungen beim Betreiber liegt.

In Polen ist die Rechtsgrundlage für die Prüfung und Wartung von Personen- und Lastenaufzügen die Gesetzgebung über die technische Überwachung, insbesondere das Gesetz über die technische Überwachung vom 21. Dezember 2000. Gemäß den Vorschriften müssen Aufzüge regelmäßig gewartet werden, wobei die Häufigkeit der Wartung in der Regel alle drei Monate beträgt und von den Empfehlungen des Herstellers abhängt. Technische Prüfungen werden durch den Urząd Dozoru Technicznego (UDT) durchgeführt: eine vollständige technische Inspektion ist einmal jährlich erforderlich. Zusätzliche Prüfungen können nach Bedarf, etwa nach Modernisierungen oder Reparaturen, durchgeführt werden.

Die europäische Norm DIN EN 13015 regelt allgemeine Anforderungen an Instandhaltungsanweisungen für Aufzüge und Fahrtreppen, schreibt jedoch keine spezifischen Wartungsintervalle vor. In der Praxis wird jedoch empfohlen, bei Aufzügen mit mehr als 40.000 Fahrten pro Monat eine monatliche Wartung durchzuführen. Bei verglasten Aufzügen, Anlagen mit mehr als 6.000 Fahrten pro Monat oder bei Aufzügen mit einer Nutzungsdauer von mehr als 15 Jahren sollte die Wartung entsprechend häufiger erfolgen, z. B. alle zwei Monate. Die genaue Wartungshäufigkeit richtet sich nach den Herstellerempfehlungen, der Nutzungshäufigkeit und den geltenden nationalen Vorschriften.

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Wir sind auf Aufzüge und Kräne für den Personen- und Güterverkehr spezialisiert und bieten auch Ersatzteile und Service an.

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