Was kann man tun, wenn es überhaupt keinen Aufzug im Gebäude gibt? Kann man einen Aufzug nachrüsten? Erfahren Sie, wie einfach die Nachrüstung Ihres Aufzugs ist, welche Arten von Aufzügen es gibt und warum Sie nicht immer einen Aufzugsschacht brauchen.
Kann man nachher einen Aufzug einbauen?
Aufzüge können in fast jedem Gebäude nachgerüstet werden. Wir empfehlen Ihnen die Installation im Innen- oder Außenbereich, je nach verfügbarem Platz. Bei der Auswahl eines Aufzugstyps gibt es verschiedene Möglichkeiten, um möglichst vielen Menschen Komfort zu bieten.
Der Aufzugshersteller sorgt bei Bedarf für dessen Installation, Service und Wartung. Bitte kontaktieren Sie uns.
Wo kann ein Aufzug nachgerüstet werden?
Ein Aufzug kann grundsätzlich überall eingebaut werden. Selbstverständlich ermöglicht diese Anlage den barrierefreien Zugang zu einem Gebäude, z.B. Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohngemeinschaften oder einzelnen Etagen eines Hauses. Man kann aber auch den Aufzug im Innen- und Außenbereich installieren.
Bei Einfamilienhäusern sind in der Regel nur die zweite und dritte Etage mit einem Aufzug verbunden. In diesem Fall eignen sich am besten die Plattformlifte für Rollstuhlfahrer. Bequemer ist der Senkrechtlift. Dieser kann man mit dem zwei Etagen in Form eines Mini-Lifts verbinden oder er kann als Homelift funktionieren, der mehr Etagen und bis zu 14,6 Metern Höhe überwindet. Dies ermöglicht auch den einfachen Zugriff auf viele Räume wie Keller, Garage oder Dachboden. Die Installation kann im Treppenhaus, durch Löcher in der Decke oder im Freien erfolgen.
Der Einbau der Aufzugsanlage in einer Eigentümergemeinschaft (WEG) braucht den Genehmigungs- und Antragspflicht. Die Anträge können nun mit einfacher Mehrheit der Eigentümerversammlung angenommen werden, was früher nicht der Fall war. Mit einer Zweidrittelmehrheit kann die Eigentümergemeinschaft auch eine Kostenübernahme beschließen. Im Prinzip ist es so: Wenn Sie einen Aufzug einbauen wollen, müssen Sie dafür bezahlen, aber Sie können den Aufzug dann auch benutzen. Das Nutzungsrecht für alle Bewohner besteht nur, wenn die Eigentümergemeinschaft kollektiv zahlt.
Wenn es sich um einen Wohnblock oder ein Mehrfamilienhaus handelt, werden die Eigentümer in der Regel aufgefordert, einen Aufzug einzubauen. Der Beschluss, einen Aufzug einzubauen, ähnelt dem einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Ebenfalls können Mieter einen Aufzug einbauen lassen, allerdings nur mit Zustimmung des Vermieters und auf eigene Kosten. Außerdem kann der Vermieter bei Auszug des Mieters die Entfernung des Lifts verlangen.
Aufzugsarten, die man nachträglich einbauen kann
Es gibt viele Arten von Aufzügen, die nachträglich eingebaut werden können.
- Treppenplattformlifte – Diese Art von Aufzug ist wahrscheinlich die billigste Form des Aufzugs. Er wird für den Transport einer Person in sitzender Position verwendet. Ein Einkaufskorb oder ein Wäschekorb kann auf dem Schoß getragen werden. Dieser Lifter kann zusammengeklappt werden, wenn er nicht benötigt wird.
- Plattformlift – Diese Art von Aufzug fährt entlang der Treppe und wird für den Transport von Personen verwendet. Er kann auch für den Transport von Rollstuhlfahrern, Kinderwagen, Einkäufen oder schweren Lasten auf einer offenen Plattform genutzt werden. Dieser Lift kann auch zusammengeklappt oder um eine Ecke geschoben werden, um die Treppe wieder frei benutzen zu können.
- Mini-Aufzug – Diese Art von Aufzug kann in Wohnungen oder Häusern eingebaut werden und erreicht eine Höhe von bis zu sechs Metern (in der Regel zwei Stockwerke). Daher kann ein Aufzug problemlos eine Garage und eine Wohnung oder beide Etagen einer Maisonette-Wohnung erreichen.
- Hublift – Dieser Aufzugstyp wird für den Transport von Personen und Rollstuhlfahrern verwendet. Dieser Aufzug transportiert auch Kinderwagen und schwere Lasten vertikal auf einer offenen Plattform nach oben und unten. Es kann jeweils ein Stockwerk erklommen werden.