Obwohl Aufzüge, gemeinhin auch als Lifte oder Fahrstühle bezeichnet, als eines der sichersten Transportmittel gelten, gibt es dennoch eine Reihe potenzieller Gefahren für die Benutzer, die zu schweren Unfällen führen können. Aus diesem Grund werden Aufzüge als überwachungsbedürftige Anlagen eingestuft und müssen in kurzen Intervallen zwischen Wartung und Inspektion geprüft werden.
In Deutschland ist es erforderlich, dass Aufzüge in regelmäßigen Abständen von einer anerkannten Überwachungsstelle, beispielsweise dem TÜV oder der DEKRA, überprüft werden. Dies dient der Gewährleistung der Sicherheit der Passagiere sowie der ordnungsgemäßen Funktion des Aufzugs. Die Prüfungsfrequenz richtet sich nach verschiedenen Faktoren und unterliegt gesetzlichen Bestimmungen.
Grundsätzlich ist es erforderlich, dass Aufzüge nach ihrer erstmaligen Inbetriebnahme sowie nach jeder wesentlichen Änderung durch den TÜV überprüft werden. Darüber hinaus müssen sie in festgelegten regelmäßigen Abständen einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden. Die genauen Prüfintervalle sind in der Aufzug-Sicherheitsverordnung (ASV) festgelegt. Abhängig von der Art und Nutzung des Aufzugs können diese Prüfintervalle variieren. Hierbei sind unter anderem Faktoren wie die Anzahl der Haltestellen, die Fahrgeschwindigkeit, die maximale Nutzlast und die Art der Verwendung von Bedeutung. Es gilt die Regel: Je höher die Nutzlast und je schneller der Aufzug, desto kürzer sind die Prüfintervalle.
Als Aufzugshersteller sind wir verpflichtet, alle gesetzlichen Sicherheitsvorschriften einzuhalten und unsere Aufzüge so zu konstruieren, dass sie den regelmäßigen Prüfungen durch den TÜV oder andere Überwachungsstellen problemlos standhalten.
Woher leitet sich die Prüfungspflicht eigentlich ab?
Die Prüfpflicht für Aufzüge ist im Produktsicherheitsgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und der Aufzugsrichtlinie festgelegt.
Bei Anlagen, die einer Überwachung bedürfen, gelten die folgenden Vorgaben:
- Hauptprüfung im Zweijahresrhythmus: Alle zwei Jahre muss eine umfassende Hauptprüfung von der DEKRA, dem TÜV oder einer anderen autorisierten Aufsichtsbehörde vorgenommen werden. Bei dieser Prüfung werden neben den Sicherheitseinrichtungen auch das Fahrverhalten sowie weitere relevante Funktionen kontrolliert.
- Jährliche Zwischenprüfung: Zusätzlich zu den Hauptprüfungen ist eine jährliche Zwischenprüfung notwendig, um die Sicherheitseinrichtungen und Notfallsysteme zu prüfen. Durchgeführte Prüfungen sind mit einer gut sichtbaren Prüfplakette zu kennzeichnen, damit Nutzer sofort erkennen können, ob die vorgeschriebenen Prüfzyklen eingehalten wurden.
Prüfintervalle für Aufzüge – Wie oft sind Sicherheitsprüfungen erforderlich?
Für Personenaufzüge, die nicht im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden und eine Nutzlast von bis zu 1. 000 Kilogramm aufweisen, beträgt das Prüfintervall in der Regel zwei Jahre. Bei Lastenaufzügen sowie bei Personenaufzügen mit höherer Nutzlast oder erhöhter Fahrgeschwindigkeit sind hingegen kürzere Prüfintervalle erforderlich. Im Rahmen der Prüfung des Aufzugs erfolgt unter anderem eine Überprüfung der Bremsen, der Türverriegelung, der Fahrgeschwindigkeit, der Notrufeinrichtung, der Notbeleuchtung und der Überlastsicherung. Zudem wird die Funktionsfähigkeit der Brandschutzeinrichtungen einer eingehenden Kontrolle unterzogen.
Kontrolle im Überblick – Ablauf
Die Kontrolle muss von einem vom TÜV oder einer anderen zugelassenen Prüfstelle beauftragten Sachverständigen durchgeführt werden. Der Sachverständige erstellt einen Prüfbericht, in dem er die Ergebnisse der Prüfung dokumentiert und eventuell notwendige Mängel und Reparaturen feststellt. Wird bei der Prüfung ein erheblicher Mangel festgestellt, darf das Hebezeug bis zur Behebung des Mangels nicht benutzt werden. Kleinere Mängel müssen innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden, bevor der Kran wieder in Betrieb genommen werden kann.
