Aufzüge für Menschen mit Behinderung helfen beim Überwinden architektonischer Barrieren. Ältere Menschen, Rollstuhlfahrer sowie junge Mütter mit Kinderwagen können sich mit diesen Liften sicher und bequem zwischen den Etagen eines Gebäudes bewegen.
Der Aufzugshersteller Global Lift Polska produziert solche Aufzüge und bietet maßgeschneiderte, barrierefreie Lösungen für verschiedene Gebäudetypen an.
Heutzutage sind die Lösungen, die Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen das Fortbewegen erleichtern, so weit entwickelt, dass geeignete Hebevorrichtungen sogar in lange bestehenden Gebäuden installiert werden können.
Zu diesen Lösungen gehören unter anderen:
- Heimaufzüge
- Hublifte für Menschen mit Behinderung
- Treppenplattformlifte
- Plattformlifte
- umweltfreundliche Aufzüge
Abmessungen des Aufzugs
Bei der Entscheidung für eine bestimmte Lösung, z. B. einen Aufzug, sollte man in Betracht ziehen, dass das Gerät entsprechende Abmessungen haben muss.
Rollstuhlfahrende benötigen deutlich mehr Platz als andere Personen. Es ist auch äußerst wichtig, die Einschränkungen im Zusammenhang mit der Bedienung von Hebevorrichtungen zu berücksichtigen.
Abmessungen von Aufzügen in Mehrfamilienhäusern
Die gesetzlichen Vorschriften in Deutschland regeln genau, welche Maße Aufzüge in Wohngebäuden haben müssen, insbesondere im Hinblick auf die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen. Die relevanten Anforderungen sind in der europäischen Norm DIN EN 81-70:2018-07 festgelegt. Diese Norm enthält Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen mit besonderem Augenmerk auf Personen- und Lastenaufzüge. Der Teil 70 der Norm behandelt die Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen, einschließlich Menschen mit Behinderungen.
In Deutschland gelten zusätzlich die Regelungen der DIN 18040-1, welche die barrierefreie Planung öffentlicher Gebäude und Wohngebäude konkretisieren. Demnach muss ein Aufzug in einem barrierefreien Wohngebäude so ausgelegt sein, dass eine Person im Rollstuhl samt Begleitperson ausreichend Platz hat. Ein gängiges Mindestmaß für die Kabine beträgt 110 cm x 140 cm, wobei größere Kabinen empfohlen werden, z. B. 110 cm x 210 cm, um das Wenden mit einem Rollstuhl zu ermöglichen. Auch Bedienelemente, Türbreiten (mind. 90 cm) und Haltegriffe müssen entsprechend zugänglich gestaltet sein.
Kabinenmaße
Zunächst ist auf die Größe und die Abmessungen der Aufzugskabine zu achten, da diese entscheidend für die Nutzungsmöglichkeiten des Aufzugs sind. Die zuvor genannte Norm weist darauf hin, dass die Mindestmaße einer Aufzugskabine für die Beförderung von Menschen mit Behinderungen 110 cm x 140 cm betragen sollten. Diese Abmessungen gewährleisten ausreichend Platz für eine Person im Rollstuhl sowie eine Begleitperson.
Für sogenannte Eckaufzüge (Aufzüge mit zwei Türen, die im rechten Winkel zueinander angeordnet sind), geben die Normen ebenfalls spezielle Anforderungen an. In solchen Fällen sind größere Kabinenmaße erforderlich, z. B. 140 cm x 140 cm, um das problemlose Ein- und Ausfahren mit einem Rollstuhl durch beide Türöffnungen zu ermöglichen.
Aufzugsmaße in Wohnblocks
Die Einhaltung der Aufzugsnormen in Neubauten stellt in der Regel kein großes Problem dar. Schwieriger wird es jedoch, wenn ein Aufzug nachträglich in einem Bestandsgebäude eingebaut werden soll – insbesondere in älteren Wohnblocks, in denen oft nicht ausreichend Platz für den normgerechten Einbau zur Verfügung steht.
In solchen Fällen sollte eine Aufzugskabine installiert werden, die möglichst nah an den empfohlenen Normmaßen liegt, auch wenn diese nicht vollständig erreicht werden können. Das absolute Mindestmaß der Kabine beträgt in der Regel 100 cm x 125 cm, um zumindest eine eingeschränkte Barrierefreiheit zu ermöglichen.
Auch bei der Kabinentür kann es in Altbauten zu Platzproblemen kommen. Während die Norm eine lichte Türbreite von mindestens 90 cm vorsieht, ist es in Bestandsgebäuden in Ausnahmefällen zulässig, diese auf 80 cm zu reduzieren – insbesondere dann, wenn der verfügbare Raum keine andere Lösung zulässt. Solche Abweichungen sollten jedoch gut begründet und mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden.
Aufzugstüren
Die Aufzugstüren für Menschen mit Behinderungen sollten sich seitlich, automatisch oder teleskopisch öffnen, um eine barrierefreie Nutzung zu ermöglichen. Besonders wichtig ist dabei auch der freie Bewegungsraum vor den Türen:
Es muss eine Mindestfläche von 150 cm x 150 cm vor dem Aufzugseingang vorhanden sein, damit sich Rollstuhlfahrende problemlos vor der Tür positionieren, drehen und einfahren können.
Diese Anforderungen dienen nicht nur der Barrierefreiheit, sondern auch der allgemeinen Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit – insbesondere in öffentlichen und mehrgeschossigen Wohngebäuden.
Maße und Ausstattung von Aufzügen – gemäß deutschem Regelwerk
Neben den vorgeschriebenen Kabinenmaßen ist auch die ordnungsgemäße und normgerechte Anbringung der Ausstattung innerhalb der Aufzugskabine, im Schacht sowie an den Haltestellen unerlässlich – insbesondere im Hinblick auf die Nutzung durch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder Rollstuhlnutzer.
In Deutschland gelten hierzu die europäischen Normen DIN EN 81-70:2018-07 (aktualisierte Fassung der DIN EN 81-70:2005) sowie ergänzend die DIN 18040-1, welche die Barrierefreiheit im Hochbau detailliert regeln. Diese Normen definieren die erforderlichen Maße, Positionen und Ausstattungsmerkmale eines barrierefreien Aufzugs.
Wichtige Ausstattungsanforderungen im Überblick:
- Haltegriff:
In der Kabine muss an einer Seitenwand ein stabiler Handlauf in 90 cm Höhe angebracht sein. Dieser dient der Unterstützung beim Ein- und Ausstieg sowie zur Stabilisierung während der Fahrt. - Bedienelemente in der Kabine:
- Die Tasten des Bedienfelds (Tableaus) müssen einen Durchmesser von mindestens 20 mm haben.
- Sie müssen mit taktilen Zeichen und Braille-Schrift ausgestattet sein.
- Die Montagehöhe des Bedienfelds soll zwischen 90 cm und 120 cm über dem Kabinenboden liegen.
- Der Abstand der Bedieneinheit zum Kabineneck muss mindestens 40 cm betragen.
- Die Tasten des Bedienfelds (Tableaus) müssen einen Durchmesser von mindestens 20 mm haben.
- Ruftaster an den Haltestellen (Etagen):
- Auch hier gilt eine Höhe von 90 cm bis 120 cm.
- Der Abstand zu angrenzenden Wänden oder Ecken muss mindestens 50 cm betragen.
- Auch hier gilt eine Höhe von 90 cm bis 120 cm.
- Aufzugstüren – Sensorik:
Die Türen müssen mit zwei Lichtschranken (Fotozellen) ausgestattet sein – eine in 25 cm Höhe, die andere in 75 cm Höhe. Diese sorgen für das rechtzeitige automatische Öffnen der Türen bei Annäherung, z. B. durch Rollstühle oder Gehhilfen.
All diese Anforderungen dienen dem Ziel, Aufzüge sicher, komfortabel und vollständig barrierefrei nutzbar zu machen – insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen sowie für ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwagen.
